AGB’s

Razzia Culture AG Seefeldstrasse 82 CH-8008 Zurich
+41 44 296 70 70
welcome@razzia-zuerich.ch

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1. Erforderliche Mindestkonsumation

Die angegebene Mindestkonsumation in unserem Angebot beinhaltet sowohl Speisen als auch Getränke. Kosten für technische Dienstleistungen und zusätzliches externes Personal sind nicht enthalten. Alle Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

2. Reservation und Anzahlung bei exklusiv Anlässen

Für eine verbindliche Reservation ist eine Anzahlung von 50% erforderlich. Erst nach Erhalt dieser Zahlung gilt die Reservation als verbindlich.

2.1 Zahlungsbedingungen
Sollte diese Anzahlung nicht spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag auf unser Konto überwiesen worden sein, wird der Anlass als annulliert betrachtet, und sämtliche bis dahin angefallenes Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Die Razzia Kultur AG stellt keine Rechnungen an ausländische Adressen aus.

2.2 Annullierungen

Stornierungen oder wesentliche Änderungen müssen schriftlich und möglichst frühzeitig gemeldet werden.

Bei Stornierungen bis zu 2 Monate im Voraus entstehen keine Gebühren.

Stornierungen innerhalb von 30 Tagen vor der Veranstaltung berechtigen uns zur Verrechnung von 25% des Angebots.

Bei Stornierungen innerhalb von 15 Tagen vor der Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, 50% des Angebots zu verrechnen.

Stornierungen innerhalb von 10 Tagen vor der Veranstaltung berechtigen uns zur Verrechnung von 75% des Angebots.

Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung führen zur Rechnungsstellung in Höhe von 100% des erwarteten Umsatzes.

3. Detailinformation

Wir bitten Sie, wichtige Angaben wie Menü- und Weinauswahl, Bestuhlungspräferenzen, Dekorationen und den zeitlichen Ablaufplan spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich an uns zu übermitteln.

4. Teilnehmerzahl

Bitte teilen Sie uns die verbindliche Anzahl der Teilnehmer möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich mit.

5. Reinigung / Abfall 

Zusätzliche Reinigungs- oder Müllentsorgungskosten aufgrund außerordentlicher Verschmutzung gehen zu Lasten des Kunden.

6. Nutzung des Gartens (Terrasse Innenhof)

Die Nutzung der Terrasse im Innenhof ist bis 22:00 Uhr gestattet.
Aus Lärmschutzgründen ist ein Apéro mit musikalischer Begleitung nicht gestattet (siehe Lärmschutz, Punkt 11).

7. Dekorationen
Dekorationen sind nicht in den Bankett- oder Raumkosten enthalten. Externe Dekorationsaufträge müssen im Voraus mit uns abgestimmt werden. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial sollte am Folgetag abgeholt werden.

8. Anlieferungen 

Material für Ihre Veranstaltung kann am Veranstaltungstag vor 10:00 Uhr und ab 15:00 Uhr angeliefert und muss am Folgetag wieder abgeholt werden.
Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten werden nur nach ausdrücklicher Absprache aufgrund unserer Wohnlage genehmigt.

9. Sicherheit

Bei exklusiven Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, einen Sicherheitsdienst (2 Sicherheitskräfte) zu engagieren, um Einlass, Gäste und Nachtruhe zu gewährleisten. Dies wird mit 70 CHF pro Person und pro Stunde verrechnet.

10. Schäden / Haftung
Der Kunde haftet für alle während der Veranstaltung verursachten Schäden und Verunreinigungen an Räumen, Einrichtungen und Mobiliar.

Die Razzia Kultur AG übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden an mitgebrachten Gegenständen der Gäste.

11. Überzeit / Mitternachtszuschalg

Ab 24:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag von CHF 500 pro angebrochener Stunde für Veranstaltungen verrechnet. Dies gilt nur bei exklusiven Veranstaltungen, und die Bewilligung erfolgt durch die Razzia Kultur AG.

12. Nachtruhe

Die Lärmschutzverordnung der Stadt Zürich muss jederzeit eingehalten werden, da sich das Razzia in einer Wohnzone befindet.

13. Technik

Für sämtliche technische Ausstattung, einschließlich zusätzlichem Equipment, ist ausschließlich unser Partner, die Opera AG, zuständig. Als exklusiver Vertragspartner für Veranstaltungstechnik ist die Opera AG für die Buchung und Bereitstellung sämtlicher technischer Dienstleistungen verantwortlich.

14. Covid 19

Im Falle eines erneuten Lockdowns oder Restriktionen durch den Bund ist eine kostenlose Stornierung möglich.

15. Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht, und der Gerichtsstand ist Zürich.

16. Unterschrift 

Bitte retournieren Sie uns die Offerte unterschrieben zurück, für die Einverständniserklärung des aufgeführten Angebots und den AGB`s.