AGB’s

Razzia Culture AG Seefeldstrasse 82 CH-8008 Zurich
+41 44 296 70 70
welcome@razzia-zuerich.ch

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1. Erforderliche Mindestkonsumation

Die angegebenen Mindestkonsumation in der Offerte beinhaltet Speise- & Getränkekonsumation. Kosten für Technik und Personal sind ausgeschlossen. Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer

 

2. Reservation und Anzahlung bei exklusiv Anlässen

Für eine verbindliche Reservation Ihrerseits, benötigen wir eine Anzahlung von 50%.
Sobald Ihre Zahlung bei uns eingetroffen ist, gilt die Reservation für beide Seiten als verbindlich.

2.1 Annullierungen

Absagen oder wesentliche Veränderungen müssen durch den Kunden möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden.

  • Bei Absagen 2 Monate im Voraus werden keine Gebühren verrechnet.
  • Bei Absagen innerhalb von weniger als 30 Tagen vor der Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, 25% der Offerte zu verrechnen.
  • Bei Absagen innerhalb von weniger als 15 Tagen vor der Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, 50% der Offerte zu verrechnen.
  • Bei Absagen innerhalb von weniger als 10 Tagen vor der Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, 75% der Offerte zu verrechnen.
  • Bei Absagen innerhalb von weniger als 7 Tagen vor dem Anlass stellen wir 100% der in Aussicht stehenden Leistungen in Rechnung.

2.2 Zahlungsbedingungen

Ihre Reservation ist erst mit einer Anzahlung von 50% verbindlich. Sollte diese nicht bis spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag auf das Konto der Razzia Kultur AG zu überweisen worden sein, gilt der Anlass als annulliert. Sämtliche bis dahin angefallene Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Die Razzia Kultur AG stellt keine Rechnungen an ausländische Adressen zu.

 

3. Detailinformation

Wir bitten Sie wichtige Angaben (wie Menü- und Weinauswahl, Bestuhlungswünsche, Dekorationen und technische Hilfsmittel sowie den zeitlichen Ablaufplan) 3 Wochen vor der Veranstaltung, an uns schriftlich bekannt zu geben.

 

4. Teilnehmerzahl

Bitte teilen Sie uns die verbindliche Personenzahl möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit.

 

5. Stundensätze / Überzeit

Für Veranstaltungen verrechnen wir ab 24.00 Uhr, einen Nachtzuschlag von CHF 1`000 pro angebrochene Stunde.

  • Hostessen / Garderobe / Empfang CHF 45.00 pro Stunde
  • Security CHF 60.00 pro Stunde
 

6. Nutzung des Gartens (Terrasse Innenhof)

Leider darf bei Veranstaltungen aller Art die Terrasse im Innenhof nur bis 22.00 Uhr benutzt werden. Zudem ist uns aufgrund des Lärmschutzes ein Apéro mit musikalischer Unterstützung, untersagt. (siehe Lärmschutz, Punkt 11)

 

7. Dekorationen

Dekorationen sind in den Bankett- und/oder Raumkosten nicht inbegriffen. Auswärtig in Auftrag

gegebene Dekorationsaufträge müssen vorrangig mit uns abgesprochen werden. Wir bitten Sie höflichst, mitgebrachtes Dekorationsmaterial am Folgetag wieder abzuholen.

 

8. Anlieferungen

Material für Ihren Anlass kann am Anlasstag vor 10.00 Uhr und ab 15.00 Uhr angeliefert und muss am Folgetag wieder abgeholt werden. Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten werden aufgrund der Wohnsiedlung, nur nach ausdrücklicher Absprache bewilligt.

 

9. Schäden / Haftung

Der Kunde haftet in jedem Fall für alle während der Veranstaltung entstandenen Schäden und

Verunreinigungen an Räumen, Einrichtungen und Mobiliar.

Für Eigentum der Gäste übernimmt die Razzia Kultur AG bei Verlust oder Schäden keine Haftung. Für mitgebrachte Gegenstände haftet der Veranstalter selbst.

 

10. Reinigung / Abfall

Müssen infolge außerordentlicher Verschmutzung Spezialreinigungen sowie zusätzliche

Kehrichtabfuhren vorgenommen werden, wird dem Kunden der Mehraufwand verrechnet.

 

11. Nachtruhe

Die Lärmschutzverordnung der Stadt Zürich vom 1. Mai 2007 muss jeder Zeit eingehalten werden.

Das Razzia befindet sich in einer Wohnzone. Um die Nachtruhe einzuhalten, Bedarf es an zusätzliches Personal. Der Veranstalter ist verpflichtet zwei Security Mitarbeiter anzustellen.

Drittkosten (siehe unter Punkt 5 Security) hat der Veranstalter zu tragen.

 

12. Kosten für Musikanlage und bestehendem technischem Equipment

Für die Nutzung der Musikanlage (Hintergrundmusik) werden keine zusätzlichen Kosten verrechnet.

Bei Bedarf des gesamten vorhandenen Equipments für Show-Acts, DJ und Sänger wird eine Mietpauschale in Höhe von CHF 1.200,- verrechnet.

Jegliches Equipment was noch zusätzlich benötigt wird, kann durch einen Aufpreis hinzugemietet werden.

 

13. Covid 19

Aufgrund der momentanen Situation, ist bei einem erneuten Lock down oder Restriktionen durch den Bund eine kostenlose Stornierung möglich.

 

14. Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Bitte retournieren Sie uns die Offerte unterschrieben zurück, für die

Einverständniserklärung des aufgeführten Angebots und den AGB`s.